Ihr Vertragspartner verständigt Sie über den Abschluss eines Bauabschnittes und verlangt die Auszahlung des dafür vorgesehenen treuhändig erlegten Kauf- oder Errichtungspreises? Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich die Fertigstellung des Bauabschnittes fachmännisch und unabhängig bestätigen. Ich mache das gerne für Sie. Denn zu meinem Aufgabengebiet zählt auch die Feststellung des Abschlusses des Bauabschnittes (Bauabschnittsprüfung gemäß BTVG) sowie die Überprüfung und Berichtserstellung über den Fertigstellungsgrad des betreffenden Bauabschnitts gemäß § 13 BTVG.